Wenn der Schlüssel auf Reisen geht – und nie ankommt: Die vier häufigsten Verpackungssünden

Täglich rauschen Millionen von Briefen und Pakete durch die Sortieranlagen der Schweizerischen Post. Doch Fehler beim Verpacken können dazu führen, dass das Paket nicht zustellbar ist, oder in der Fundstelle landet. Welche vier Verpackungssünden besonders häufig passieren – und wie man sie ganz einfach vermeiden kann.

Jeden Tag stellt die Post an die 14 Millionen Briefsendungen und rund 700’000 Pakete termingerecht zu. Bei dieser riesigen Menge kann es vorkommen, dass Dinge nicht korrekt verpackt werden. Dazu zählen zum Beispiel Schlüssel, USB-Sticks, Parfümflaschen oder Batterien. Um dem Vorzubeugen hier die wichtigsten Tipps, wie diese Gegenstände richtig verpackt werden und welche nicht per Post versendet werden dürfen.

Schlüssel

Unglaublich, aber wahr: Tagtäglich landen bis zu 100 Schlüssel in der Fundstelle in Cadenazzo. Wenn ein Schlüssel in einem normalen Briefcouvert verschickt wird, kann dieser aufgrund seiner Form und Beschaffenheit durch die Geschwindigkeit der Sortiermaschinen aus dem Umschlag herauskatapultiert werden. Doch wie versende ich einen Schlüssel richtig? Der Absender ist dazu angehalten, das Transportgut mit einer geeigneten Verpackung zu schützen. Optimalerweise klebt man dazu den Schlüssel auf einen Karton und versendet ihn eingeschrieben in einem Luftpolstercouvert.

Schlüssel verloren? Melden Sie sich beim Contact Center der Post, bestenfalls mit der Schlüsselnummer oder einem Bild des Zweitschlüssels. Das Contact Center kann nur nach Schlüsseln suchen, wenn die Schlüsselnummer vorliegt oder sich der Schlüssel durch ein besonderes Merkmal unterscheidet. Andere Schlüssel (zum Beispiel Briefkasten- oder Veloschlüssel) werden nicht registriert, somit macht eine Suche keinen Sinn.

USB-Sticks

Fast genau so häufig wie Schlüssel landen USB-Sticks in der Fundstelle. Auch sie werden von Sortiermaschinen, wenn in einem simplen Briefcouvert verschickt, oft aus der Verpackung gedrückt. Verlorene USB-Sticks werden aus Datenschutzgründen umgehend vernichtet. Eine entsprechende Verpackung, wie ein Luftpolstercouvert oder ein Kartonumschlag, sorgt dafür, dass der USB-Stick an seinem Bestimmungsort ankommt.

Verpackungsservice in der Postfiliale

Unsicher, wie etwas zu verpacken ist? Keine passende Verpackung zur Hand? In allen Postfilialen der Schweiz verpacken die Kundenberatenden die Sendungen für die Kundschaft. Damit sind die Sendungen professionell und sicher verpackt. Dank wiederverwendbaren Verpackungen, recyceltem Füllmaterial und der auf den Inhalt abgestimmten Verpackungsgrösse leisten wir gemeinsam einen Beitrag, um die CO₂-Belastung und Verpackungsverschwendung zu reduzieren.

Geldsendungen

Wer den Enkeln einen Weihnachts- oder Geburtstagsbatzen zukommen lassen will, der übergibt das Couvert lieber persönlich. Entscheidet man sich doch, Bargeld zu versenden, lehnt die Post bei einem Verlust jegliche Haftung ab. Das gilt auch bei eingeschriebenen Sendungen.

Gefahrgut

Bei Gefahrgut gelten spezielle Versandregeln, denn sie sind explosiv, leicht entzündbar, giftig oder ätzend. Dabei liegt es in der Verantwortung des Absenders oder der Absenderin, die Regeln einzuhalten. Einige Gefahrgüter dürfen als Paket versendet werden, wie beispielsweise Parfüm oder Spraydosen, wenn sie entsprechend gekennzeichnet und verpackt sind und die relevanten Parameter nicht überschreiten. Für andere Gefahrgüter wie zum Beispiel Feuerwerk, defekte Akkus oder radioaktive Stoffe gilt ein Versandverbot im Brief- und Paketkanal, da sie ein zu grosses Risiko für Mensch und Umwelt darstellen. Weitere Informationen finden Sie im Handbuch Gefahrgut und auf der Webseite.

Handbuch: Handbuch Gefahrgut

Webseite: Gefahrgut in der Schweiz als Paket oder Brief versenden

 

Sie haben etwas zu versenden, aber wissen nicht wie?

Hier finden Sie mehr Infos zu Briefen und Paketen.

 

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