Nicht jeder Ausland-Einkauf endet als günstiges Schnäppchen

Was auf den ersten Blick im internationalen Online-Shop günstig lockt, kann sich nach erfolgter Auslieferung in der Schweiz als deutlich teurer entpuppen. Die Bestellung von Waren im Ausland hat beim Import in die Schweiz auch auf dem Postweg nebst Mehrwertsteuer, Zollgebühren entsprechende Bearbeitungskosten zur Folge. Wer dies beim Einkauf im Internet berücksichtigt, ist vor Überraschungen gefeit.

 

Die Welt ist mit dem Online-Handel klein geworden dank der praktischen Bestellung von Produkten im Ausland. Weshalb verrechnet die Post ihren Kundinnen und Kunden im Zeitalter des freien Güter- und Personenverkehrs beim Import von Waren Zusatzgebühren und –kosten?
Tatsächlich sind im Internet die Einkaufsmöglichkeiten oft nur noch durch den eigenen Kontostand begrenzt und nicht durch politische oder geographische Grenzen. Diese treten aber in Erscheinung, der digitale Einkauf physisch wird und die bestellte Ware den Weg zu ihrem Käufer antritt. Die Schweiz ist beispielsweise nicht Mitglied der Europäischen Union. Daher ist jede Warensendung auch aus dem europäischen Ausland in der Schweiz grundsätzlich anmelde- und gebührenpflichtig. Die Vorgaben macht hier das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (ABZG). Logistik- und Postunternehmen wie Post, DHL, DPD oder UPS sind gehalten, die Inhalte, Dokumente zu kontrollieren und die entsprechenden Zollgebühren und die Mehrwertsteuer im Auftrag des BAZG zu erheben. Für diese Arbeit hat die Schweizerische Post über hundert Mitarbeitende speziell ausgebildet und engagiert. Diese führen analog zum Reiseverkehr an den Flughäfen oder an der Grenze die entsprechenden Kontrollen der Inhalte und Dokumente durch. Die Kontrollen dienen dem Schutz der Schweizer Bevölkerung vor unerlaubten oder gefährlichen Produkten wie beispielsweise illegale Medikamente, Waffen, Betäubungsmittel, Dopingprodukte oder gefälschte Marken- und Designartikel. Sie tragen aber auch dazu bei, dass Tiere, Tierprodukte und Pflanzen gemäss Artenschutzabkommen nicht in die Schweiz gelangen.

Ein Schnäppchen wie beispielsweise eine Jacke aus England für 160 Pfund entpuppt sich mit Importkosten als fast so teuer wie in der Schweiz. Die Post kassiert da im grenzüberschreitenden Warenverkehr also kräftig mit?
Nein, die Post handelt im Auftrag der Zollverwaltung und verrechnet die Mehrwertsteuer, die Zollgebühren und die Kosten für ihre erbrachte Leistung gemäss Absprache mit dem Preisüberwacher. Pakete kontrollieren, öffnen, wiederverpacken und verzollen ist zeitintensive Handarbeit. Die Post verrechnet ihren Aufwand verursachergerecht beim Besteller der Ware. Denn seine Bestellung im Ausland hat den Import und dessen Aufwände zur Folge. Dies gilt nicht nur beim Einzelimport eines Produktes. Importkosten und Mehrwertsteuer muss auch der Ladenbesitzer in der Schweiz bezahlen, wenn er dieselbe im Ausland produzierte Jacke einführt und in seinem Laden der Kundschaft anbieten will. Was die Jacke im Webshop im Ausland auf den ersten Blick ohne Rabattaktion preislich allenfalls attraktiv erscheinen lässt, ist mit dem Transport in die Schweiz, der Mehrwertsteuer und den Importkosten schliesslich oft in einem ähnlichen Preisgefüge, wie die Jacke in einem inländischen Geschäft.

Pakete mit Waren aus dem Ausland müssen wie jeder Import von Produkten in die Schweiz nach ihrem Transport ordentlich verzollt und deklariert werden. Diese Mehrkosten sind beim Online-Shopping im Ausland unbedingt zu beachten.

Pakete mit Waren aus dem Ausland müssen wie jeder Import von Produkten in die Schweiz nach ihrem Transport ordentlich verzollt und deklariert werden. Diese Mehrkosten sind beim Online-Shopping im Ausland unbedingt zu beachten.

Wie setzen sich die Import-Kosten bei der genannten Jacke als Beispiel zusammen?
Gehen wir davon aus, dass der Absender dem Paket im Idealfall sämtliche Dokumente wie Verkaufswert und Transportkosten für die Deklaration mitgegeben hat. Das Paket erhält somit keine Verzögerung. Die Jacke im Gesamtwert von 233 Franken (inkl. Transportkosten) kann ohne weitere Abklärungen umgehend verzollt werden. Aus England beträgt die Verzollungsgrundgebühr 16 Franken plus 3 Prozent des Warenwertes (7 Franken). Zusammen mit der Schweizer Mehrwertsteuer (7,7 Prozent) kostet der Import in diesem Fall somit 42.70 Franken.

Weshalb verlangte die Post in manchen Fällen auch eine «Besichtigungsgebühr» von 20 Franken? Die Postzöllner besichtigen und kontrollieren für die Importrechnung doch jedes Auslandpaket?
Eine Besichtigungsgebühr verrechnet die Post nur, wenn die Deklaration falsch ist oder entscheidende Dokumente und Infos für den Import weder auf der Sendung aufgeklebt noch in der Sendung beigelegt sind. Damit die Ware dennoch rasch importiert werden kann, recherchiert die Post bei der Empfängeradresse die entsprechenden Angaben. Die Kundinnen und Kunden erhalten seit diesem Jahr eine SMS oder E-Mail mit der Bitte, der Post die für die Verzollung relevanten Informationen zu übermitteln. Liegen die notwendigen Dokumente und Infos via Online-Formular oder per Brief innert drei Werktagen vor, ist die Wertabklärung für sie kostenlos. Ab dem 4. Werktag verrechnet die Post für die Wertabklärung eine Pauschalgebühr von 20 Franken.

Die Importkosten sorgen für Ärger: Bin ich nicht zu Hause, nimmt der Pöstler das erwartete Auslandpaket wieder mit, weil die angefallenen Kosten nicht an der Haustüre beglichen worden sind.
Dank der zunehmend digitalen Services der Schweizerischen Post gibt es dazu eine einfache Lösung: Unter «Meine Sendungen» registrierte Kundinnen und Kunden erhalten mit der SMS- oder Mail-Ankündigung ihres erwarteten Paketes auch gleich die detaillierte Importrechnung aufgelistet. Diese können sie im geschützten Bereich des Postportals innerhalb von 20 Tagen begleichen. Die Post stellt Ihnen das Paket zwischenzeitlich zu, auch wenn Sie nicht zu Hause sind.

Wie kann ich mich als Konsument/Konsumentin beim Kauf von vermeintlichen Schnäppchen vor überraschenden Zusatzkosten schützen?
Der Import von Waren in die Schweiz mit einem Wert von über 65 Franken (inklusive Transportkosten) verursachen immer Zusatzkosten. Die Frage ist lediglich, wie werden diese dem Endkunden verrechnet. Einige ausländische Internetshops mit Zielpublikum Schweizer Kundinnen und Kunden kalkulieren die Kosten für Sendungen in die Schweiz bereits im Preis mit ein. In einem solchen Fall sollten für den Endkunden keine Mehrkosten anfallen. Aber aufgepasst: Dies gilt nur, wenn der Absender die Sendung korrekt deklariert. Konsumentinnen und Konsumenten sind also gut beraten, wenn sie sich vergewissern, ob die Bestellung auf einer Plattform im Inland oder Ausland angeboten wird, aus einem Lager im Ausland zugestellt wird und welche Kosten für sie bei einer Sendung in die Schweiz noch anfallen werden.

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