Die Post verabschiedet sich vom grünen Zettel – zumindest fast
Nicht mehr von Hand, sondern elektronisch und im Voraus: So deklarieren Kundinnen und Kunden künftig den Inhalt und Wert ihrer Sendungen mit Waren ins Ausland. Die internationale Regel gilt ab April auch in den Partnerfilialen der Post. Das altgediente grüne Zollformular ist damit endgültig Geschichte – mit einer Ausnahme.
Die Übergangsfrist ist vorbei, nun gilt die internationale Regel überall. Per Ende März nimmt die Post die grünen Zollzettel auch in ihren Partnerfilialen aus dem Betrieb. Heisst: Wer einen Brief mit Schoggi und Schleckzeug fürs Grosskind ins Ausland verschickt, erfasst Inhalt und Wert künftig nicht mehr von Hand, sondern ausschliesslich elektronisch. Möglich ist dies mit den Onlinediensten der Post – am eigenen PC oder mit einem mobilen Gerät. Und wer das nicht kann oder will? Die Mitarbeitenden in den Filialen der Post helfen gern. Doch weshalb die Änderung? Sieben Fragen und Antworten im Schnelldurchlauf.
1. Weshalb können Kundinnen und Kunden den Inhalt und Warenwert einer Auslandsendung nicht mehr von Hand mit dem grünen Zollzettel erfassen?
Weil der Weltpostverein das so bestimmt hat. Die neuen Regeln gelten somit für alle Postgesellschaften weltweit. Für ein Paket oder einen Brief mit Wareninhalt von der Schweiz ins Ausland bedeutet das: Absender, Empfänger, Inhalt und Wert einer Sendung müssen zwingend elektronisch erfasst und dem Bestimmungsland vorab übermittelt werden. Die Vorgabe ist seit Anfang 2020 in Kraft, für Sendungen in die USA schon seit Mitte 2019. Die Post hat die grünen Zollformulare in ihren Filialen zwar bereits vor Jahresfrist ausgestaubt, in den Filialen mit Partner wie Dorfläden etwa aber belassen – im Rahmen einer Übergangsfrist. Diese läuft nun ab.
2. Was ändert sich für die Kundinnen und Kunden?
In den meisten Fällen nichts. Bereits heute ist die Quote der elektronisch erfassten Auslandsendungen hoch. Herr und Frau Schweizer gelten im internationalen Vergleich als vorbildlich. Filialen mit Partner nehmen auch künftig online erfasste Briefe und Pakete an und machen sie versandfertig, wenn die Kundinnen und Kunden die ausgedruckten Zolldokumente mitbringen. Selber elektronisch erfassen und deklarieren können Partnerfilialen indes nicht. Dafür sind sie technisch nicht ausgerüstet.
3. Tönt nach viel Aufwand für den Absender. Wo liegt der Nutzen?
Sortieren, verarbeiten, verzollen – alles geht rascher, weil Inhalt und Warenwert vorab übermittelt wurden. Sendungen kommen so schneller ans Ziel. Und dank einheitlicher Adressetiketten ist auch das Tracking besser.

Einheitliches Adressetikett, komplexe Angelegenheit: Hinter diesem Label steckt viel Arbeit. Dank der elektronischen Vorausdeklaration können Warensendungen schneller sortiert, verarbeitet und verzollt werden. | Bild: Schweizerische Post
4. Schön und gut – aber noch sind längst nicht alle Kundinnen und Kunden der Post digital unterwegs!
Stimmt. Und die Post ist für alle da. Deshalb erfassen und deklarieren die Mitarbeitenden in den Postfilialen Auslandsendungen auch weiterhin gerne und nehmen den Kundinnen und Kunden so Arbeit ab – der Service kostet drei Franken. Gemessen am Aufwand ist dieser Zuschlag verhältnismässig klein. Und wer weitab vom Schuss wohnt oder vollkommen analog unterwegs ist, greift am besten zum Telefon und kontaktiert den Kundendienst der Post. Fakt ist aber auch, dass die Kundinnen und Kunden zunehmend digital unterwegs sind. Auch ihnen will die Post einen optimalen Service bieten, weswegen sie ihre Onlinelösungen laufend ausbaut.
5. Und wenn ich meine Sendung mit Schokolade für die Nichte im Ausland nicht im Voraus deklariere, einfach in den Briefeinwurf stecke und auf den Goodwill der Götter des internationalen Postwesens hoffe?
Schlechte Idee! Internationale Transportpartner können die Sendung verweigern, der Zoll im Zielland ebenso. Die Sendung geht zurück an die Absenderin oder den Absender – oder bleibt am jeweiligen Zoll lange liegen. Viel Aufwand und schlechte Laune für nichts.
6. Sind denn die Partnerfilialen überhaupt auf dem neusten Stand?
Die Post hat in den letzten Wochen nochmals grossflächig zum Thema informiert und ihre Partner sensibilisiert – mit Checklisten, Merkblättern und in Gesprächen. Das gilt übrigens auch für die Schalter für Geschäftskunden, die den grössten Teil der Auslandsendungen aufgeben. Da diese Schalter nicht immer bedient sind, gibt es Infoaushänge. Sie unterstreichen nochmals, wie wichtig und zwingend die elektronische Vorausdeklaration ist.
7. Landet der grüne Zollzettel nun im Antikschrank der Post-Geschichte?
Totgesagte leben bekanntlich länger. Das grüne Formular ist auch künftig in Betrieb. Und zwar für sogenannte Dokumentensendungen – sprich Briefe, die ausschliesslich Dokumente und keine Waren enthalten. Hier ist auch in Zukunft keine elektronische Deklaration im Voraus nötig.
Info: Deklarieren, verzollen und zahlreiche Hintergründe – weitere Informationen zum sogenannten Electronic Advance Data gibt es auf post.ch/ead
Kategorisiert in: