Nicht mehr von Hand, sondern elektronisch und im Voraus: So deklarieren Kundinnen und Kunden künftig den Inhalt und Wert ihrer Sendungen mit Waren ins Ausland. Die internationale Regel gilt ab April auch in den Partnerfilialen der Post. Das altgediente grüne Zollformular ist damit endgültig Geschichte – mit einer Ausnahme.
Ob vom Sofa aus, beim Pendeln im Zug oder aus der Mittagspause: Immer mehr Schweizer kaufen weltweit online ein und lassen sich die Ware bequem nach Hause liefern. Seit dem 1. Januar 2019 ist die neue «Versandhandelsregelung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV)» für internationale Sendungen in Kraft getreten – sie führte bei der Post immer wieder zu Fragen.