Darf ich dem Enkel einen «Vulkan» ins Lager schicken?

Der 1. August steht vor der Tür. Und wenn die Schweiz Geburtstag feiert, knallt es oft. Doch darf man eigentlich Feuerwerk im Päckli verschicken? Oder die Freundin mit dem neusten Parfüm per Post überraschen und den Nagellack gleich dazulegen? Ein Gefahrengutexperte der Post klärt auf.