Kein Druckfehler, sondern künftig fester Bestandteil des Inserats: Die Post gibt in ihren GAV-Stellenanzeigen ab heute das Einstiegsgehalt mit der möglichen Lohnspanne an – das betrifft jährlich rund 2500 Ausschreibungen. Die Neuerung ist für die Post ein wichtiger Schritt hin zu einem transparenten Lohnsystem.
Ab morgen, 1. Juli 2020, tritt das angepasste Gleichstellungsgesetz in Kraft. Die neue Verordnung verpflichtet Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden, innerhalb eines Jahres eine Lohngleichheits-Analyse durchzuführen. «Die Post hat in den letzten Jahren bereits drei solche Studien durchgeführt und die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern stetig verbessern können», sagt Valérie Schelker. Die Personalchefin der Post erklärt im Interview, warum die Post so grossen Wert auf Gleichstellung legt. Sie sagt aber auch, was noch zu tun bleibt.