Gutachten: Die jüngsten Zukäufe der Post sind rechtlich in Ordnung

Was darf die Post? Was darf sie nicht? Genau das regelt der Zweckartikel nach Artikel 3 im Postorganisationsgesetz. Diesen hat Professor Andreas Stöckli der Universität Fribourg genauer analysiert. Der Autor kam zum Schluss, dass der Artikel weit verstanden werden muss. Damit sind die jüngsten Zukäufe der Post rechtlich in Ordnung. Mit dieser Interpretation gibt es für die Post gesetzlich grünes Licht, flexibel auf künftige Entwicklungen zu reagieren.

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