In wenigen Tagen feiert die Schweiz Geburtstag. Herr und Frau Schweizer zünden am 1. August wieder Tausende Raketen, Knallkörper und Vulkane. Doch: Darf man Feuerwerk eigentlich per Post versenden? Wir beantworten vor dem Nationalfeiertag die «brennendsten» Fragen rund um den Versand von Feuerwerk und anderen gefährlichen Gütern.
Der 1. August steht vor der Tür. Und wenn die Schweiz Geburtstag feiert, knallt es oft. Doch darf man eigentlich Feuerwerk im Päckli verschicken? Oder die Freundin mit dem neusten Parfüm per Post überraschen und den Nagellack gleich dazulegen? Ein Gefahrengutexperte der Post klärt auf.