Sie gehören zum Kulturgut der Schweiz: Briefmarken für einen guten Zweck oder in Postslang die Sonderbriefmarken mit Zuschlag. Seit 1950 geht ein Teil des Kaufpreises an die Stiftungen Pro Juventute und Pro Patria. Und: Ein Teil fliesst in den Briefmarkenfonds. Das dadurch gesammelte Geld kommt verschiedensten kulturellen und sozialen Projekten zugute.
Wer einen Brief verschickt, erwartet, dass dieser vertraulich behandelt wird. Das Briefgeheimnis garantiert, dass nur die Empfängerin oder der Empfänger lesen darf, was im Brief steht. Das war nicht immer so. Wir verraten, wo das Briefgeheimnis seinen Ursprung hat und welche Ausnahmen es gibt.