Neue Regelung im Versandhandel: die wichtigsten Änderungen für die Schweizer Konsumenten im Überblick
Ob vom Sofa aus, beim Pendeln im Zug oder aus der Mittagspause: Immer mehr Schweizer kaufen weltweit online ein und lassen sich die Ware bequem nach Hause liefern. Seit dem 1. Januar 2019 ist die neue «Versandhandelsregelung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV)» für internationale Sendungen in Kraft getreten – sie führte bei der Post immer wieder zu Fragen.
Wir haben die wichtigsten Punkte in einem kurzen Video zusammengefasst. Wichtig: die Post setzt die gesetzlichen Vorgaben um. Für diese ist die Eidgenössische Steuerverwaltung verantwortlich.
Die neue Versandhandelsregelung hat für Schweizer Konsumenten zur Folge, dass sie für die gekaufte Ware bei steuerpflichtigen ausländischen Versandhändlern neu in jedem Fall die Mehrwertsteuer bezahlen müssen. Die Verzollungsgebühren sind nach wie vor erst ab einem Warenwert (inkl. Transportkosten) von 65 CHF, respektive 200 CHF fällig und bleiben unverändert.
Kurze Übersicht:
Erfahren Sie mehr:
Informationen der Eidgenössischen Steuerverwaltung
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