Der Pöstler klingelt nicht immer – und auch nicht zwei oder drei Mal

Die Post hat mit über 200 Millionen Pakete noch nie so viele Pakete zugestellt wie im letzten Jahr. Das ist eine Herausforderung für jeden Pöstler und jede Pöstlerin – insbesondere, wenn niemand zu Hause ist und das Paket nicht ins Ablagefach passt. Was ist für den Kunden oder die Kundin das einfachste, was ist erlaubt, was gibt es für Alternativen, wer haftet bei Verlust?

 

Muss der Pöstler zwingend klingeln, wenn er ein Paket zustellt und muss er es mir an der Haustüre persönlich übergeben?
Nein, unsere Pöstler klingeln nur, wenn das Paket nicht im Milchkasten Platz findet. Oder wenn eine besondere Dienstleistung gewählt worden ist. Dies beispielsweise bei einer eingeschriebenen Sendung mit der benötigten Unterschrift. Auch bei einer gewünschten persönlichen Übergabe. Oder bei einer zusätzlich versicherten Sendung und bei Sendungen in Behältnissen, die der Pöstler gleich wieder mitnimmt.

Ist niemand zu Hause kann der Pöstler oder die Pöstlerin gemäss Ermessenspielraum grössere Pakete einer Nachbarin anvertrauen...

Ist niemand zu Hause kann der Pöstler oder die Pöstlerin gemäss Ermessenspielraum grössere Pakete einer Nachbarin anvertrauen…

...je nach Ortsgegebenheiten deponieren oder einen Abholschein für die nächstgelegene Postfiliale hinterlegen.

…je nach Ortsgegebenheiten deponieren oder einen Abholschein für die nächstgelegene Postfiliale hinterlegen.

Was macht meine Pöstlerin, wenn ich nicht zu Hause bin und das Paket zu gross ist fürs Ablagefach?
Einfache Pakete können unsere Mitarbeitenden in der Zustellung bei Abwesenheit auch einem Nachbarn im selben Wohn- oder Geschäftshaus anvertrauen. Der rechtmässige Empfänger erhält dann eine Mitteilung im Briefkasten hinterlegt. Diese informiert, welchem Nachbar die Zustellerin oder Zusteller das Paket übergeben hat. Mit der unkomplizierten Lösung möchten wir erreichen, dass der Empfänger oder die Empfängerin die Sendung möglichst einfach und rasch erhält. Ist ein Kunde oder eine Kundin mit diesem Vorgehen nicht einverstanden, genügt eine Meldung an die Post. Die Pöstlerin oder der Pöstler hinterlegt – wie im üblichen Zustellprozess grundsätzlich vorgesehen – künftig einen Abholschein. Damit kann der Kunde oder die Kundin das Paket dann innerhalb von sieben Tagen auf der nächstgelegenen Postfiliale abholen.

 

Mein Pöstler stellt grössere Pakete in den Hausflur – beim Nachbarhaus gar vor den regengeschützten Eingang zum Velokeller. Darf er das?
Auch das kann eine pragmatische Lösung sein, damit der Kunde oder die Kundin trotz Abwesenheit möglichst einfach und rasch zur Paketsendung kommt. Hier verfügen unsere Mitarbeitenden über einen gewissen Ermessenspielraum: Mit ihren Kenntnissen und Erfahrungen zu den örtlichen Begebenheiten können sie Pakete je nach Situation an einem sicheren Ort rund ums Haus oder im Eingangsbereich deponieren. Diese vom Pöstler initiierte oder vom Kunden gewünschte Deponierung wird geschätzt. Sie führt zu wenig Beanstandungen. Über 2,5 Millionen registrierte Kundinnen und Kunden haben via Post-App oder auf dem Postportal (hier) die Möglichkeit, ihren Wunsch-Deponierungsort mit der Post festzulegen und zu vereinbaren. Schätzt ein Kunde oder eine Kundin die Deponierung nicht, so kann er oder sie dies via Postbote, Postfiliale oder Kundendienst der Post melden. In dem Fall hinterlegt der Zusteller oder die Zustellerin künftig einen Abholschein im Briefkasten.

Damit machen Sie es Kriminellen oder Gelegenheitsdieben relativ einfach an fremde Pakete zu kommen!
Die örtliche Deponierung je nach Situation ist seit 2015 eine gängige und gut akzeptierte Praxis. Sie erspart unseren Kundinnen und Kunden den Aufwand via Postfiliale. Wir stellen prozentual gesehen glücklicherweise keine Zunahme von Diebstählen fest. Die Zahlen der letzten Jahre zeigen, dass die Verlustquoten bei Paketen stabil im tiefen Promillebereich sind. Pakete werden in der Regel an Orten deponiert, die wenig frequentiert, nicht von

Via Laptop oder via Smartphone kann ich heute entscheiden, an welchem Tag und wo ich das Paket erhalten möchte. Pakete komme dann, wenn ich tatsächliche zu Hause bin

Via Laptop oder via Smartphone kann ich heute entscheiden, an welchem Tag und wo ich das Paket erhalten möchte. Pakete komme dann, wenn ich tatsächliche zu Hause bin

Weitem einsehbar und grossmehrheitlich mit den Kundinnen und Kundinnen vereinbart sind. Die Post duldet keine Diebstähle oder andere Straftaten. Wenn ein aufgegebenes Paket nicht eintrifft, empfehlen wir mit dem Absender und der Post Kontakt aufzunehmen. Die Post ist hier auf die Meldung und Beobachtungen ihrer Kundinnen und Kunden angewiesen. Die Post löst einen Nachforschungsauftrag aus und prüft den Verbleib der Sendung. Wurde das Paket aus dem Ablagefach oder beim Deponieort gestohlen, empfehlen wir unbedingt bei der Polizei Anzeige zu erstatten und den Schaden bei der Versicherung zu melden.

Wer haftet, wenn das Paket vor der Türe entwendet oder aus dem Milchkasten gestohlen wird?
Bei der Postzustellung handelt es sich juristisch betrachtet um den einfachen Transport einer Sendung von A nach B. Geht die Sendung während dieses Transportes verloren oder wird sie beschädigt, haftet selbstverständlich die Post als Transporteurin. Bei einem gewöhnlichen Paket bis zu 500 Franken, bei einer eingeschriebenen Sendung bis zu 1500 Franken und bei einer zusätzlich versicherten Sendung bis zu 5000 Franken. Dies, je nach nachgewiesenem Schaden. Der Transport der Post ist aber abgeschlossen, wenn die Sendung ordentlich übergeben, im Milchkasten abgelegt oder gemäss Vereinbarung mit dem Kunden oder der Kundin am abgemachten Ort deponiert ist. Wird die Sendung danach beschädigt oder entwendet, geht die Haftung von der Post an den Kunden über. Hat der Postbote die Sendung aber ohne Abmachung gemäss seinem Ermessen deponiert, haftet die Post für den Verlust der Sendung.

Was kann ich aktiv tun, damit Sendungen nach der Zustellung bei meiner Abwesenheit nicht entwendet werden können?
Registrierte Kundinnen und Kunden der Post können via Post-App oder Postportal ihre Sendungen steuern und auch auf ihren Wunschtag terminieren. Wir empfehlen Sendungen nach der Zustellung rasch aus dem Ablagefach oder vom Deponieort zu holen. Kundinnen und Kunden können sensible Bestellungen auch in den nächsten Paketautomaten MyPost24 leiten, wo sie die Sendung geschützt während 7×24 Stunden abholen können. Zudem stehen ihnen über 2700 PickPost-Abholstellen allenfalls in der Nähe der eigenen Arbeitsstelle oder den Einkaufsmöglichkeiten zur Verfügung.

In MyPost24-Paketautomaten und in PickPost-Stellen sind Paketsendungen sicher aufbewahrt, wenn ich das Paket während meiner Abwesenheit zu Hause nicht entgegennehmen kann.

In MyPost24-Paketautomaten und in PickPost-Stellen sind Paketsendungen sicher aufbewahrt, wenn ich das Paket während meiner Abwesenheit zu Hause nicht entgegennehmen kann.

Mein Postbote hat den Empfang von eingeschriebenen Paketen und Briefen gleich selbst auf seinem Handyscanner unterschrieben. Das finde ich unverschämt! Darf er das?
Ja, wenn der Kunde oder die Kundin mit diesem Vorgehen einverstanden ist. Dabei handelt es sich um eine Vorsichtsmassnahme während der Pandemie zum Schutze der Kundinnen und Kunden sowie der Postmitarbeitenden vor einer Übertragung der Viren via Tablett oder Schreibstift. Diese Möglichkeit bestand bis Ende Februar. Mit der entschärften Situation und der Rückkehr in die Normalität gibt es diese seit anfangs März nicht mehr.

 

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