Darf ich dem Enkel einen «Vulkan» ins Lager schicken?
Der 1. August steht vor der Tür. Und wenn die Schweiz Geburtstag feiert, knallt es oft. Doch darf man eigentlich Feuerwerk im Päckli verschicken? Oder die Freundin mit dem neusten Parfüm per Post überraschen und den Nagellack gleich dazulegen? Ein Gefahrengutexperte der Post klärt auf.
Dabei wollte Peter F. seinem Enkel zum 1. August eine Freude machen. Er kaufte einen Satz «Raketen» und einen «Vulkan», um sie ins Fussball-Trainingslager zu schicken. Doch Herr F. hat die Rechnung ohne die Post gemacht. Als er das Paket aufgeben will und am Schalter der Post-Mitarbeiterin freudig von seiner Überraschung erzählt, reagiert sie rasch. Denn: Feuerwerk im Päckli verschicken? Leider nein – das ist zu gefährlich.
Der Hintergrund: Viele Alltagsgegenstände werden für den Transport auf der Strasse und Schiene grundsätzlich als Gefahrgut eingestuft. Akkus mit Lithiumbatterien oder chemische Mittel wie Lackfarben zum Beispiel. Gefährliche Güter sind grundsätzlich in neun Gefahrenklassen unterteilt. Darunter fällt, was explosiv, entzündbar, giftig, ätzend, oder generell umweltgefährdend ist. «Feuerwerke, Tischbomben, Wunderkerzen oder Raketen können bereits in kleinen Mengen grossen Schaden anrichten», sagt Mario Hess, Experte für Gefahrengüter bei PostLogistics. «Deshalb sind sie ungeeignet für den Transport mit der Post». Das Päckli mit Knallkörper für den Enkel im Trainingslager ist also ein Tabu.
Wie weiss ich, was gefährlich ist?
Vieles, das wir kaufen, ist mit Gefahrgut-Symbolen vermerkt – zum Beispiel ätzende Reinigungsmittel oder eben Feuerwerkskörper. «Die Information, ob ein Gegenstand oder ein chemisches Mittel als Gefahrgut eingestuft wird, erhält man vom Hersteller oder Lieferanten», präzisiert Mario Hess. Ob der Gegenstand letztlich transportiert werden darf, hängt von mehreren Faktoren ab. In Europa gibt es gesetzliche Vorgaben für den Versand von Waren. Einige Gefahrgüter sind verboten, andere dürfen innerhalb der Schweiz in begrenzten Mengen mit der Post versendet werden. Zur letzteren Kategorie gehören zum Beispiel Parfüms bis zu 5 Liter, Zündhölzer bis zu 5 Kilogramm oder bis zu einem Liter Campinggas. Insgesamt darf ein Päckli mit Gefahrgut nicht schwerer als 30 Kilogramm und muss sicher verpackt sein, damit beim Transport nichts ausläuft.

Gefährliche Güter sind in neun Gefahrenkategorien – mit Unterkategorien – unterteilt. Sie gelten auch für den Transport mit der Post
Was tun im Zweifelsfall?
Gefahrgut-Experte Mario Hess erinnert sich an einen Vorfall, als eine Chemikalie in einem grösseren Paket auslief, das Polstermaterial auflöste und die Verpackung beschädigte. «Unsere Mitarbeitenden im Paketzentrum hatten Glück, dass die Substanz nicht ätzend war und keine Verletzungen auf der Haut und in den Augen verursachte». Deshalb sei es wichtig, dass die Päckli speziell gekennzeichnet sind und die Vorgaben für den Transport auf Strassen und Schienen erfüllen. Und wie sieht es aus, wenn ein Nagellack und ein Parfüm in derselben Verpackung sind? Regeln, wie man etwas zusammen verpacken darf, gibt es bei solch kleinen Mengen zwar keine. «Aber es muss immer darauf geachtet werden, dass der Inhalt korrekt verpackt ist und die Güter nicht gefährlich miteinander reagieren», so Hess. Und was Raketen und Co. angeht, gilt: Verschickt jemand Knallkörper und andere verbotene Ware mit der Post, muss er oder sie im Falle eines Ereignisses mit einer Busse rechnen – und kann sogar verzeigt werden. Deshalb rät Mario Hess: «Im Zweifelsfall lieber vorher eine E-Mail an gefahrgut@post.ch schreiben. Und auch der Kundendienst der Post steht für Auskünfte zur Verfügung».

Ein Mitarbeitender von PostLogistics verschiebt im Logistikzentrum Villmergen sorgsam einen entzündbaren, flüssigen Stoff.
Vom A wie «Autoschlüssel» bis Z wie «Züri-Gschnätzlets»
Die Post transportiert nicht nur Gefährliches, sondern auch Wertvolles, Zerbrechliches, Gekühltes und Essbares. Ob einen Memorystick mit der Abschlussarbeit für die Druckerei, die ausgeliehene Marken-Uhr oder ein Mittagessen fürs Grosi – die Post bringt mit dem richtigen Service alles sicher zur Empfängerin oder zum Empfänger. Was passieren kann, wenn ein Hausschlüssel falsch verpackt wird, lesen Sie hier. Alle Tipps für den Versand mit der Post finden Sie unter diesem Link.
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