Die Post hat mit über 200 Millionen Pakete noch nie so viele Pakete zugestellt wie im letzten Jahr. Das ist eine Herausforderung für jeden Pöstler und jede Pöstlerin – insbesondere, wenn niemand zu Hause ist und das Paket nicht ins Ablagefach passt. Was ist für den Kunden oder die Kundin das einfachste, was ist erlaubt, was gibt es für Alternativen, wer haftet bei Verlust?
Die Schweizerische Post ist seit heute offizielle Partnerin des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK). Die Post nimmt damit ihre soziale Verantwortung wahr und engagiert sich im Rahmen dieser Zusammenarbeit für armutsbetroffene Menschen in der Schweiz. Doch was tut die Post ganz konkret? Vier Fragen rund um das Thema beantwortet Postchef Roberto Cirillo.
Was darf die Post? Was darf sie nicht? Genau das regelt der Zweckartikel nach Artikel 3 im Postorganisationsgesetz. Diesen hat Professor Andreas Stöckli der Universität Fribourg genauer analysiert. Der Autor kam zum Schluss, dass der Artikel weit verstanden werden muss. Damit sind die jüngsten Zukäufe der Post rechtlich in Ordnung. Mit dieser Interpretation gibt es für die Post gesetzlich grünes Licht, flexibel auf künftige Entwicklungen zu reagieren.